Duncker & Humblot

Die Einbindung von beratenden und entscheidenden Dritten in den Nachfolgeprozess bei der GmbH: Eine Untersuchung der Gestaltungsmöglichkeiten und -grenzen bei Testamentsvollstreckung und statutarischen Beiräten

Die Einbindung von beratenden und entscheidenden Dritten in den Nachfolgeprozess bei der GmbH: Eine Untersuchung der Gestaltungsmöglichkeiten und -grenzen bei Testamentsvollstreckung und statutarischen Beiräten

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English summary: Involving Advisory and Decisive Third Parties in the Succession Process of a Limited Liability Company (Gmb H). An Analysis of Options and Limitations in the Execution of a Will and Statutory Advisory Boards: In planning the succession for limited liability companies (Gmb H), the execution of a will and statutory advisory boards are specifically used for the purpose of involving advisory and decisive third parties. This analysis examines options and limitations for both variants. In addition to the process of involving the third parties, several issues that are particularly important for the succession process are discussed in detail in this analysis. German description: Im Zusammenhang mit der Planung der Unternehmensnachfolge stellt sich regelmassig die Frage nach der Einbindung von beratenden und entscheidenden Dritten. Hinsichtlich der Rechtsform der Gmb H wird hierzu insbesondere auf die Einbindung von Testamentsvollstreckern sowie auf statutarische Beirate zuruckgegriffen. Fur beide Varianten beleuchtet die Untersuchung verschiedene Gestaltungsmoglichkeiten und -grenzen. Zusatzlich zum Ablauf der Einbindung sowie zum Rechtsverhaltnis der Dritten zur Gesellschaft und zu den Unternehmensnachfolgern werden mehrere Fragestellungen vertieft untersucht, die fur die Begleitung der Unternehmensnachfolge besonders bedeutsam sind. Neben der Personalkompetenz und der Kontrolle uber die Geschaftsfuhrung betrifft dies die Entscheidungen uber die Ergebnisverwendung, die Absicherung des Erhalts der Gesellschaft in Familienhand sowie die Beendigung der Einbindung der Dritten und den Ubergang der Verantwortung auf die Unternehmensnachfolger.
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