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GENIOS
Rückkaufswert von Lebensversicherungen: BGH-Urteil untersagt Wert von Null
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Lebensversicherungskunden können bei vorzeitiger Kündigung ihrer Police mit höheren Rückzahlungen als bisher rechnen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Rückkaufswert bei einer Kündigung einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten darf. Die Bundesrichter gaben den Lebensversicherern eine Formel vor, nach der die Rückzahlung bereits geleisteter Prämienanteile zu berechnen ist. Eine cleverere und für alle Seiten vorteilhaftere Variante ist der Verkauf der Lebensversicherung statt einer Kündigung.
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